Caspar von Ole, 1492

Name
Caspar /von Ole/
Geburt
vor 1492 25
Geburt eines Bruders
Tod eines Vaters
Tod eines Bruders
Tod eines Bruders
Religion
rk
Familie mit Eltern
Vater
Mutter
Heirat Heiratvor 1490
-4 Jahre
älterer Bruder
8 Jahre
er selbst
1 Jahr
Bruder
Caspar von Ole + … …
er selbst
Sohn
Tochter
Tochter
Tochter
Notiz

Kaspar v.O. wird als zweiter von Eberhards Söhnen angeführt, weil er in dieser Namensfolge bei der Erbtheilung von 1526 und anderen Gelegenheiten urkundlich auftritt. Mehrfach wird er aber auch als dritter von Eberhards Söhnen genannt, währen d Hermann immer als erster derselben erscheint.
...Am 4. Januar 1526 theilten die Brüder (Hermann und Christian) ihr väterliches Erbe. Kaspar muß damals wohl auf die Burglehen Bilstein und Fredeburg verzichtet haben, weil er 1532 nicht daran betheiligt war, als Guntermann von Ole dieselbe n für sich und seine Vetter Hermann und Christian v.O. empfing.
...Als Erben hinterließ Kaspar den Goswin von Oell, Pastor zu Mülheim a.d. Ruhr, Sibille, Frau des Gisbert v. Gahlen zu Gabelstrainde im Amte Helichrayde, Anna, Frau des Heinrich v. Ulft zu Anholt, und Katharina, wohnhaft bei ihrem Bruder Goswi n zu Mülheim. Am 3. November 1570 stellten die sogenannten Erben gemeinschaftlich, und zwar die beiden Frauen durch ihre bevollmächtigten Männer vertreten, eine Urkunde aus, worin sie ohne Gnade eines Wiederkaufs alle ihre Gerechtigkeiten , nämlich den sechsten Theil des allingen und sämmtlichen Gutes zu Bettinghausen, bestehend in einem Hofe, den dritten Theil in Haus, Gebäuden, Hofe, Ländereien, Wiesen, Garten, Hochgehölz, Berg und Thal, an Hermann Vasbach und seine Frau Mar garetha verkaufen. Zur Sicherung verhaften sie dabei ihre Güter zu Langenei, oder wo solche immer gelegen sein mögen. Goswin von Oell hat die Urkunde untersiegelt und sie mit seinen Schwägern unterschrieben; außerdem ist sie von dem Richter un d den Gerichtsscheffen zu Bilstein besiegelt.
(Blätter zur näheren Kunde Westfalens, Jg. 16 1878; Amtmann Brüning zu Vasbach: Die Familie von Ole und ihre Stuhlherrngüter in der Freigrafschaft Hundeme. S. 67-68)